Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen
In der Erbengemeinschaft entscheidet niemand allein — das macht Tempo und Klarheit wichtig.
Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen: worauf es ankommt
Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft: Der Nachlass gehört allen gemeinsam, kein Erbe kann über einen einzelnen Gegenstand allein verfügen. Für den Verkauf einer Immobilie braucht es deshalb die Zustimmung aller Miterben. Findet sich keine Einigung, bleibt die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG — mit Erlösen, die typischerweise erheblich unter dem Marktwert liegen und von der alle gleichermaßen verlieren.
Vor dem Verkauf steht die Grundbuchberichtigung. Dafür ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll nötig. Wird der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Berichtigung gebührenfrei — danach fallen Kosten an. Der Erbschein selbst kostet nach Nachlasswert und dauert je nach Nachlassgericht mehrere Wochen bis Monate. Wer verkaufen will, beantragt ihn deshalb früh.
Praktisch bewährt hat sich eine neutrale Bewertung zu Beginn. Unterschiedliche Wertvorstellungen sind der häufigste Grund, warum Erbengemeinschaften sich festfahren — meist zwischen dem Miterben, der die Immobilie übernehmen möchte, und denen, die ausgezahlt werden wollen. Eine dokumentierte Wertermittlung gibt allen dieselbe Zahl und macht Verhandlung überhaupt erst möglich.
In der Erbengemeinschaft entscheidet niemand allein — das macht Tempo und Klarheit wichtig.
Verkauf und Finanzierung aus einer Hand
Wir sind Immobilienmakler nach § 34c GewO und zugleich Darlehensvermittler nach § 34i GewO. Das heißt für Sie: Wir erkennen früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können, statt eine Zusage abzuwarten, die nicht kommt. Das spart Besichtigungen und verkürzt die Zeit bis zum Notartermin.
Verkaufen mit Finanzierungskompetenz
Dank eigener Finanzierungskompetenz erkennen wir früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können. Den ersten Anhaltspunkt zum Wert liefert unser Immobilienwertrechner, stadtteilgenau für Köln.
- Neutrale Bewertung als gemeinsame Verhandlungsgrundlage
- Unterstützung bei Erbschein und Grundbuchberichtigung
- Abwicklung mit allen Miterben, ein Ansprechpartner
- Kostenlose Ersteinschätzung, unverbindlich
Sie überlegen zu verkaufen? Fordern Sie eine kostenlose Einschätzung an.
Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen? Wir schätzen kostenlos ein
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Häufige Fragen
Fragen, die immer kommen
- Was ist, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?
- Zunächst gilt: ohne Zustimmung kein Verkauf. Jeder Miterbe kann aber die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen; führt das zu keiner Einigung, kann er die Teilungsversteigerung beantragen. Das ist für alle die schlechteste Lösung. Häufig lässt sich stattdessen ein Erbteilsverkauf gestalten, bei dem der übernahmewillige Erbe die Anteile der anderen kauft — das braucht eine belastbare Bewertung als Grundlage.
- Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuer an?
- Zwei Steuern sind zu trennen. Die Erbschaftsteuer richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Freibetrag — 400.000 Euro je Kind, 500.000 Euro für Ehegatten. Die Spekulationssteuer nach § 23 EStG greift, wenn zwischen Anschaffung durch den Erblasser und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen; die Haltedauer des Erblassers wird dabei angerechnet. Bei vom Erblasser bis zum Tod selbstgenutzten Immobilien gibt es zudem Ausnahmen. Das ist Steuerrecht — die verbindliche Auskunft gibt Ihr Steuerberater.
Amtliche Werte — Quellen und Methodik.
Was wir übernehmen
Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen mit geprüften Interessenten, Verhandlung, Notartermin und Übergabe.
Makler und Finanzierer in einem
Erlaubnis nach § 34c GewO als Immobilienmakler und nach § 34i GewO als Darlehensvermittler. Dadurch erkennen wir früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können.
Was wir für Sie übernehmen
Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen mit geprüften Interessenten, Verhandlung, Notartermin und Übergabe. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich — sie verpflichtet Sie zu nichts.
In der Erbengemeinschaft entscheidet niemand allein — das macht Tempo und Klarheit wichtig. Für eine erste Einschätzung genügen wenige Angaben — kostenlos und unverbindlich.
Richtwerte, kein Preisschild. Für Ihr Objekt zählt der Zustand im Detail — dafür rechnen wir kostenlos eine Wertindikation oder kommen persönlich vorbei.
Was kostet mich der Verkauf?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Provision fällt erst an, wenn der Kaufvertrag beurkundet ist — bei Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage seit Dezember 2020 zu gleichen Teilen. Kosten für Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Energieausweis fallen unabhängig davon an und liegen im niedrigen dreistelligen Bereich.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Von der Bewertung bis zur Beurkundung sind in Köln je nach Objekt und Preisvorstellung acht bis sechzehn Wochen üblich. Den größten Zeitverlust verursachen fehlende Unterlagen und Interessenten, deren Finanzierung am Ende doch nicht steht — beides fangen wir vorher ab.
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