Was passiert mit dem Immobilienkredit?
Eine Scheidung beendet einen Immobilienkredit nicht. Entscheidend ist allein, wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat. Sind beide Kreditnehmer, bleiben auch beide gegenüber der Bank verpflichtet — selbst dann, wenn nur noch einer in der Immobilie wohnt oder intern vereinbart wurde, dass künftig nur einer zahlt.
Soll ein Eigentümer übernehmen, gehört früh geklärt: Entlässt die Bank den anderen Kreditnehmer aus dem Vertrag? Reicht die Bonität für eine alleinige Finanzierung? Muss die Finanzierung angepasst werden? Wie hoch fällt die Auszahlung aus, und welche monatliche Belastung bleibt danach?
Soll verkauft werden, kommt die Frage nach Restschuld und möglichen Kosten der vorzeitigen Ablösung dazu. Weil wir Immobilienverkauf und Finanzierungsvermittlung unter einem Dach haben, lassen sich Wert, Auszahlung und Finanzierung gemeinsam betrachten statt nacheinander.
Wie wird der Erlös aufgeteilt?
Der Verkaufspreis ist nicht der Betrag, der anschließend zwischen den ehemaligen Partnern verteilt wird. Davor stehen: die Restschuld der Finanzierung, mögliche Kosten der Darlehensablösung, Verkaufsnebenkosten, mögliche steuerliche Belastungen und weitere Verbindlichkeiten.
Wie der verbleibende Betrag aufzuteilen ist, hängt von Eigentumsverhältnissen, bestehenden Vereinbarungen und vermögensrechtlichen Ansprüchen ab. Auch hier gilt: Eigentumsanteil und Zugewinnausgleich sind zweierlei. Bei Streitfragen gehört die Auseinandersetzung rechtlich und steuerlich begleitet.