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Immobilie verkaufen beim Umzug ins Pflegeheim

Wenn der Umzug ins Heim ansteht, zählt Klarheit über Vollmachten mehr als Tempo.

Immobilie verkaufen beim Umzug ins Pflegeheim: worauf es ankommt

Die erste Frage ist nicht der Preis, sondern wer handeln darf. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, die ausdrücklich Immobiliengeschäfte umfasst? Für die Eintragung im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt eine notariell beglaubigte Vollmacht — eine privatschriftliche genügt für den Verkauf nicht. Fehlt sie und ist der Eigentümer nicht mehr geschäftsfähig, muss beim Betreuungsgericht eine Betreuung eingerichtet werden, und der Verkauf braucht die Genehmigung des Gerichts.

Diese Genehmigung ist kein Formalakt. Das Gericht prüft, ob der Verkauf dem Wohl des Betreuten dient und der Preis angemessen ist. In der Praxis heißt das: Es braucht eine nachvollziehbare, dokumentierte Wertermittlung, oft ein Gutachten. Wer das von Anfang an mitdenkt, verliert keine Monate. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass sie einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Wirtschaftlich geht es meist um die Deckung der Heimkosten. Sozialhilfe nach dem SGB XII wird erst gewährt, wenn verwertbares Vermögen eingesetzt ist — die Immobilie gehört in aller Regel dazu, sofern kein Ehegatte oder pflegender Angehöriger sie bewohnt. Wer frühzeitig verkauft, hat mehr Zeit für eine ordentliche Vermarktung; wer unter Druck verkauft, verschenkt Geld.

Wenn der Umzug ins Heim ansteht, zählt Klarheit über Vollmachten mehr als Tempo.

Verkauf und Finanzierung aus einer Hand

Wir sind Immobilienmakler nach § 34c GewO und zugleich Darlehensvermittler nach § 34i GewO. Das heißt für Sie: Wir erkennen früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können, statt eine Zusage abzuwarten, die nicht kommt. Das spart Besichtigungen und verkürzt die Zeit bis zum Notartermin.

Verkaufen mit Finanzierungskompetenz

Dank eigener Finanzierungskompetenz erkennen wir früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können. Den ersten Anhaltspunkt zum Wert liefert unser Immobilienwertrechner, stadtteilgenau für Köln.

  • Prüfung von Vollmacht, Betreuung und Genehmigungserfordernis
  • Wertermittlung, die einer gerichtlichen Prüfung standhält
  • Diskrete Abwicklung, auf Wunsch mit den Angehörigen
  • Kostenlose Ersteinschätzung, unverbindlich

Sie überlegen zu verkaufen? Fordern Sie eine kostenlose Einschätzung an.

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Marktlage

Häufige Fragen

Fragen, die immer kommen

Muss die Immobilie verkauft werden, bevor das Sozialamt zahlt?
Im Grundsatz ja: Sozialhilfe ist nachrangig, verwertbares Vermögen ist zuerst einzusetzen. Ausnahmen bestehen für ein angemessenes selbstgenutztes Hausgrundstück, solange es von Ehegatten oder unterhaltsberechtigten Angehörigen bewohnt wird. Ist eine Verwertung nur verzögert möglich, kann das Sozialamt Leistungen als Darlehen gewähren und sich über eine Grundschuld absichern. Das entscheidet der Sozialhilfeträger im Einzelfall.
Was ist mit dem Schenkungsrückforderungsrecht?
Wurde die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre verschenkt — etwa an Kinder — kann der Sozialhilfeträger den Anspruch auf Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 BGB auf sich überleiten. Die Frist läuft ab Vollzug der Schenkung, also ab Grundbucheintragung. Wer eine Übertragung erwägt, sollte das kennen; wer eine hinter sich hat, sollte sie vor dem Verkaufsgespräch offenlegen.

Amtliche Werte — Quellen und Methodik.

Was wir übernehmen

Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen mit geprüften Interessenten, Verhandlung, Notartermin und Übergabe.

Makler und Finanzierer in einem

Erlaubnis nach § 34c GewO als Immobilienmakler und nach § 34i GewO als Darlehensvermittler. Dadurch erkennen wir früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können.

Was wir für Sie übernehmen

Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen mit geprüften Interessenten, Verhandlung, Notartermin und Übergabe. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich — sie verpflichtet Sie zu nichts.

Wenn der Umzug ins Heim ansteht, zählt Klarheit über Vollmachten mehr als Tempo. Für eine erste Einschätzung genügen wenige Angaben — kostenlos und unverbindlich.

Richtwerte, kein Preisschild. Für Ihr Objekt zählt der Zustand im Detail — dafür rechnen wir kostenlos eine Wertindikation oder kommen persönlich vorbei.

Was kostet mich der Verkauf?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Provision fällt erst an, wenn der Kaufvertrag beurkundet ist — bei Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage seit Dezember 2020 zu gleichen Teilen. Kosten für Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Energieausweis fallen unabhängig davon an und liegen im niedrigen dreistelligen Bereich.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Von der Bewertung bis zur Beurkundung sind in Köln je nach Objekt und Preisvorstellung acht bis sechzehn Wochen üblich. Den größten Zeitverlust verursachen fehlende Unterlagen und Interessenten, deren Finanzierung am Ende doch nicht steht — beides fangen wir vorher ab.

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