Wertgutachten: wann Sie eines brauchen
Nicht jede Bewertung ist ein Gutachten — und nicht jeder Zweck braucht eines.
Wertgutachten: wann Sie eines brauchen: worauf es ankommt
Für den normalen Verkauf genügt eine fundierte Maklereinschätzung. Sie stützt sich auf Vergleichspreise, amtliche Bodenrichtwerte und die Marktkenntnis vor Ort und kostet Sie bei uns nichts. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist etwas anderes: Es folgt der ImmoWertV, dokumentiert Verfahren und Herleitung vollständig und wird von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen erstellt.
Ein solches Gutachten brauchen Sie in bestimmten Situationen: bei Erbauseinandersetzungen mit Streit unter Miterben, im Zugewinnausgleich, bei Betreuungsfällen, wenn das Betreuungsgericht die Angemessenheit prüft, gegenüber dem Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, und in Gerichtsverfahren. Eine Maklereinschätzung wird dort in der Regel nicht anerkannt.
Die Kosten richten sich nach Aufwand und Objektwert und liegen für ein Vollgutachten meist im mittleren vierstelligen Bereich, für ein Kurzgutachten deutlich darunter. Zu unterscheiden sind drei Verfahren: das Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern, das Sachwertverfahren bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, das Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten. Welches passt, bestimmt der Zweck.
Nicht jede Bewertung ist ein Gutachten — und nicht jeder Zweck braucht eines.
Verkauf und Finanzierung aus einer Hand
Wir sind Immobilienmakler nach § 34c GewO und zugleich Darlehensvermittler nach § 34i GewO. Das heißt für Sie: Wir erkennen früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können, statt eine Zusage abzuwarten, die nicht kommt. Das spart Besichtigungen und verkürzt die Zeit bis zum Notartermin.
Verkaufen mit Finanzierungskompetenz
Dank eigener Finanzierungskompetenz erkennen wir früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können. Den ersten Anhaltspunkt zum Wert liefert unser Immobilienwertrechner, stadtteilgenau für Köln.
- Kostenlose Einschätzung für den Verkauf
- Vermittlung eines zertifizierten Sachverständigen, wo nötig
- Klärung vorab, welche Form Ihr Zweck verlangt
- Kostenlose Ersteinschätzung, unverbindlich
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Häufige Fragen
Fragen, die immer kommen
- Ist die Maklereinschätzung weniger wert?
- Für den Verkauf nicht — im Gegenteil. Sie stützt sich auf tatsächlich erzielte Preise vergleichbarer Objekte und auf die Nachfrage, die wir täglich sehen. Ein Gutachten arbeitet stärker nach Verfahrensvorschrift und liegt beim Marktwert nicht selten daneben, weil es standardisierte Faktoren verwendet. Was ein Gutachten leistet, ist etwas anderes: eine dokumentierte, gerichtsfeste Herleitung.
- Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?
- Nein. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten beziehungsweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Auch ein zeitnaher Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr kann als Nachweis dienen — das ist oft der einfachere Weg.
Amtliche Werte — Quellen und Methodik.
Was wir übernehmen
Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen mit geprüften Interessenten, Verhandlung, Notartermin und Übergabe.
Makler und Finanzierer in einem
Erlaubnis nach § 34c GewO als Immobilienmakler und nach § 34i GewO als Darlehensvermittler. Dadurch erkennen wir früh, welche Interessenten realistisch finanzieren können.
Was wir für Sie übernehmen
Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen mit geprüften Interessenten, Verhandlung, Notartermin und Übergabe. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich — sie verpflichtet Sie zu nichts.
Nicht jede Bewertung ist ein Gutachten — und nicht jeder Zweck braucht eines. Für eine erste Einschätzung genügen wenige Angaben — kostenlos und unverbindlich.
Richtwerte, kein Preisschild. Für Ihr Objekt zählt der Zustand im Detail — dafür rechnen wir kostenlos eine Wertindikation oder kommen persönlich vorbei.
Was kostet mich der Verkauf?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Provision fällt erst an, wenn der Kaufvertrag beurkundet ist — bei Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage seit Dezember 2020 zu gleichen Teilen. Kosten für Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Energieausweis fallen unabhängig davon an und liegen im niedrigen dreistelligen Bereich.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Von der Bewertung bis zur Beurkundung sind in Köln je nach Objekt und Preisvorstellung acht bis sechzehn Wochen üblich. Den größten Zeitverlust verursachen fehlende Unterlagen und Interessenten, deren Finanzierung am Ende doch nicht steht — beides fangen wir vorher ab.
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